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Im Falle länger andauernder Bewusstlosigkeiten können ggf. bleibende Schäden bzw. Behinderungen als Komplikation von Synkopen drohen.
Diese Schäden beruhen in der Regel auf dem Untergang von Hirngewebe in Folge übermässig langer Mangeldurchblutung. Auf diese Weise können Synkopen als Komplikation zu einem Schlaganfall (cerebralen Insult) führen.
Eine weitere Komplikationsmöglichkeit ergibt sich aus der Gefahr sturzbedingter Verletzungen bei plötzlichen Kollapszuständen.
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Prof. Dr. Piper, Meduna-Klinik, 56864 Bad Bertrich, Tel.: 02674 / 182 0, Fax: 02674 / 182
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